Ablauf & Kosten

Ein klarer organisatorischer Rahmen ist eine wichtige Grundlage für eine verlässliche therapeutische Zusammenarbeit. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zum Ablauf sowie zu den Abrechnungsmodalitäten der Praxis.

Kontaktaufnahme und Erstgespräch

Die Kontaktaufnahme erfolgt bevorzugt schriftlich über das Kontaktformular oder per E-Mail.
Ein telefonischer Kontakt ist nach Vereinbarung möglich. In einem ersten Gespräch klären wir dann gemeinsam Ihr Anliegen, prüfen, ob eine psychotherapeutische Zusammenarbeit sinnvoll erscheint, und besprechen das weitere Vorgehen. Das Erstgespräch dient der Orientierung auf beiden Seiten und stellt noch keine Verpflichtung zu einer Behandlung dar.

Therapeutischer Ablauf

Die Therapie findet in der Regel in Präsenz statt. Video-Termine sind nach Absprache möglich. Ziel, Vorgehen und zeitlicher Rahmen der Therapie werden gemeinsam festgelegt und regelmäßig überprüft. Psychotherapie verstehe ich als zeitlich begrenzten Prozess mit klarer Struktur und nachvollziehbarer Zielrichtung.

Kosten und Abrechnung

Die Praxis ist eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen, Beihilfe oder andere Kostenträger richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen und liegt in der Verantwortung der Patientinnen und Patienten. Gerne unterstütze ich Sie mit den erforderlichen Unterlagen.

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine rechtzeitige Absage spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können privat in Rechnung gestellt werden.

Orientierung zu Umfang und Dauer der Therapie (Beihilfe / PKV)

Im Beihilfe- und privaten Erstattungsbereich orientieren sich Umfang und Dauer psychotherapeutischer Behandlungen häufig an den Regelungen der Psychotherapie-Richtlinie. Diese sehen typischerweise folgende Stufen vor:

  • eine psychotherapeutische Sprechstunde (in der Regel bis zu 6 × 25 Minuten oder 3 × 50 Minuten),
  • bis zu 4 probatorische Sitzungen zur diagnostischen und gemeinsamen Klärung,
  • eine Kurzzeittherapie (KZT I) mit 12 Sitzungen,
  • eine zweite Kurzzeittherapie (KZT II) mit weiteren 12 Sitzungen,
  • sowie gegebenenfalls eine Erweiterung zur Langzeittherapie, bei der in der Verhaltenstherapie insgesamt bis zu 60 Sitzungen möglich sind.

Diese Angaben dienen der Orientierung. Die konkreten Bedingungen der Kostenübernahme richten sich nach den jeweiligen Vorgaben der Beihilfestelle oder der privaten Krankenversicherung und sind individuell zu prüfen. Maßgeblich für die therapeutische Arbeit ist der gemeinsam vereinbarte Bedarf, nicht die formale Einstufung.

Bei Fragen zum Ablauf oder zu den Kosten können Sie diese gerne im Erstgespräch ansprechen.

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